PFLICHT SEIT DEM 28. JUNI 2025

Können wirklich alle
Menschen Ihre Website nutzen?

Seit 2025 verlangt das Gesetz: Ihre Website muss für alle bedienbar sein – auch für Menschen mit Behinderung. Wir prüfen Ihre Website, sagen Ihnen klar, was zu tun ist, und liefern den Nachweis. Fertig in 10 Werktagen.*
  • Festpreis – Sie wissen vorher, was es kostet
  • Prüfbericht, Maßnahmenplan & offizielle Erklärung inklusive

25+ Jahre Erfahrung

in Software-Qualität

Zertifizierte Berater

ISTQB®-Standard

Köln & Hamburg

Zwei Standorte, ein Anspruch
* Richtwert – der genaue Zeitrahmen hängt vom Umfang Ihrer Website ab.

WAS IST DAS BFSG?

Was ist das BFSG – und warum betrifft es Sie?

BFSG ist die Abkürzung für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Einfach gesagt: Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Angebote so gemacht sein, dass alle Menschen sie nutzen können – auch blinde, taube sowie in der Bewegung oder kognitiv eingeschränkte Menschen. Betroffen sind vor allem Online-Shops, Banken, Telekommunikation und viele Online-Dienste. Die ersten Abmahnungen (rechtliche Beschwerden, die Geld kosten) gibt es bereits.

Privat oder öffentlich – was gilt für wen? 

Das BFSG (mit der Verordnung BFSGV) regelt die Privatwirtschaft – z. B. Online-Shops, Banken, Online-Dienste.
Für öffentliche Stellen (Behörden, Ämter) gelten BGG und BITV 2.0.
Wir prüfen beide Bereiche – diese Seite richtet sich vor allem an die Privatwirtschaft (BFSG).

Marktaufsicht & Bußgelder

Die Marktaufsicht kann Nachbesserungen verlangen. Wird nicht fristgerecht nachgebessert, drohen Vertriebs- oder Nutzungsverbote – und Bußgelder bis zu 100.000 €.

Abmahnungen – richtig eingeordnet

Erste Beanstandungen und Aufforderungen zur Nachbesserung gibt es bereits. Sie ist zunächst die Aufforderung, einen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, und kostet nicht automatisch Geld – Kosten entstehen meist erst bei ausbleibender Nachbesserung.

Verlorene Kunden

Wer Ihre Seite nicht bedienen kann, kauft woanders. Barrierefrei heißt: mehr Menschen können bei Ihnen kaufen.

13 Mio.

Menschen in Deutschland haben eine Beeinträchtigung – für viele sind Inhalte, Navigation oder Funktionen heute nur eingeschränkt nutzbar.
Teilhabebericht der Bundesregierung (BMAS), Datenbasis Statistisches Bundesamt.

20 Mio.

Erwachsene profitieren von einfacher Sprache.
LEO-Studie der Universität Hamburg.

Barrierefrei. Nachweisbar. Compliant.

Verständlich Geprüft Sauber Dokumentiert Gesetzeskonform

2-MINUTEN-CHECK

Sind Sie betroffen? Finden Sie es heraus.

Beantworten Sie 5 kurze Fragen. Sie sehen sofort, ob das Gesetz für Sie gilt – und wie dringend Sie handeln sollten.

DAS BEKOMMEN SIE

Was Sie in 10 Werktagen bekommen

Prüfbericht

Einen verständlichen Prüfbericht

nach Wichtigkeit sortiert, damit Ihr Team direkt loslegen kann.

Eine klare Bewertung (Fachbegriff “Konformitätsbewertung”):

Wie gut erfüllt Ihre Seite die offiziellen Vorgaben? Geprüft nach WCAG 2.2 und der europäischen Norm EN 301 549 – für öffentliche Stellen zusätzlich nach BITV 2.0.

Eine Liste der Probleme je geprüfter Seite,

jeweils mit Schweregrad. Wie viele es sind, hängt vom Aufbau und der Qualität Ihrer Website ab – gut umgesetzte Seiten haben oft deutlich weniger.

Einen Maßnahmenplan

also eine nach Prioritäten sortierte To-do-Liste: was ist wichtig und wie viel Aufwand steckt dahinter?

Alles nachvollziehbar dokumentiert

in unserer Test-Plattform aqua ALM (unser System, in dem jeder Testschritt lückenlos festgehalten wird). Sie können jeden Schritt nachlesen.

Das prüfen wir – zum Beispiel:

Tastatur

Kontrast

Untertitel

Fokus

Vorlesbar für Blinde

Texte zu Bildern

Formulare

Sprache

Im Prüfbericht (rund 24 Seiten):

Welche Seiten wurden geprüft

Wie gut die Regeln erfüllt sind

Alle gefundenen Probleme

Die To-do-Liste

Festpreis

Sie wissen vorher genau, was es kostet. Keine Abrechnung nach Stunden, keine Überraschungen.

DER PROZESS

So einfach läuft es ab

01

Wir prüfen

Prüfen

Wir testen Ihre wichtigsten Seiten und fassen alles in einem Bericht zusammen in 10 Werktagen.

02

Inklusive

Erklären

Sie bekommen die gesetzlich geforderte „Barrierefreiheitserklärung“, fertig zum Einbinden auf Ihrer Website.

03

Ihr Team + wir

Umsetzen

Sie arbeiten die To-do-Liste ab. Danach prüfen wir erneut, ob alles wirkt (Re-Test).

04

1× pro Jahr

Dranbleiben

Regeln und Websites ändern sich. Eine regelmäßige Prüfung hält Sie auf der sicheren Seite. Auf Wunsch als Managed Service mit buchbarem Kontingent für kurzfristige Nach-Prüfungen.

OHNE AUFPREIS DABEI

Das ist immer inklusive

Einmal prüfen reicht nicht: am besten einmal im Jahr und immer dann, wenn sich auf der Website viel ändert.

Die offizielle Erklärung

Die „Barrierefreiheitserklärung“ ist ein Text, den das Gesetz verlangt. Sie bekommen ihn fertig zum direkten Einbinden auf Ihre Website.

Prüfung nach der Umsetzung

Wir testen nach Ihren Änderungen noch einmal. So haben Sie schwarz auf weiß, dass alles wirkt – ein Nachweis für Behörde und Geschäftsführung.

IHRE VORTEILE

Warum andagon

  • 25+ Jahre Erfahrung
    Seit über 25 Jahren prüfen wir Software auf Qualität. Das ist unser Kerngeschäft.
  • Alles dokumentiert
    In unserer Plattform aqua sehen Sie jeden Testschritt, jederzeit nachvollziehbar.
  • Wir sagen, was zu tun ist
    Wir liefern nicht nur eine Analyse, sondern konkrete, machbare Schritte.
  • 120+ Fachleute
    In Köln und Hamburg – genug Kapazität für Ihr Projekt.

” Barrierefreiheit ist keine Gängelei, sondern ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land. ”

JÜRGEN DUSEL
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

REFERENZEN

Unternehmen, die andagon vertrauen

FAQ

Häufige Fragen – einfach beantwortet

KONTAKT

Ihr kostenloses Erstgespräch:
30 Minuten, konkrete Einschätzung für Ihren Fall

In einem kurzen Gespräch klären wir, was für Sie nötig ist und was es kostet. Ohne Verpflichtung.
* Pflichtfeld